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   VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 51/11   

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https://dejure.org/2013,12922
VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 51/11 (https://dejure.org/2013,12922)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 31.05.2013 - VerfGH 51/11 (https://dejure.org/2013,12922)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 31. Mai 2013 - VerfGH 51/11 (https://dejure.org/2013,12922)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung der Berufung im Zivilprozess - Verletzung der Rechte auf effektiven Rechtsschutz (Art 7 Verf BE iVm dem Rechtsstaatsprinzip) und den gesetzlichen Richter (Art 15 Abs 5 S 2 Verf BE)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Nichtzulassungsentscheidung durch die Verfassungsgerichte bei Unterlassen einer nachvollziehbaren Begründung der Nichtzulassungsentscheidung durch das Fachgericht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gesetzlicher Richter; effektiver Rechtsschutz; Berufungszulassung; Divergenz; Mietspiegel; modernes Bad

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nichtzulassung der Berufung ist ausreichend zu begründen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Nicht nachvollziehbare Begründung einer Nichtzulassungsentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2013, 674
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2365/11

    Zum unerlaubten Filesharing im Internet

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 51/11
    Die fehlerhafte Nichtzulassung eines Rechtsmittels kann sowohl als Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz und Justizgewährung aus Art. 7 VvB in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip als auch der Garantie des gesetzlichen Richters gemäß Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB gerügt und geprüft werden (vgl. Beschlüsse vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 und VerfGH 114/11 - wie alle im Folgenden zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, jeweils Rn. 28; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11 -, juris Rn. 19 und vom 4. Februar 2009 - 1 BvR 3365/08 -, juris Rn. 8 ff.).

    Lässt ein Fachgericht ein Rechtsmittel nicht zu, müssen die Urteilsgründe die Verfassungsgerichte in die Lage versetzen zu überprüfen, ob das Gericht dabei ein von der jeweiligen Rechtsordnung grundsätzlich eröffnetes Rechtsmittel ineffektiv gemacht hat (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 21. März 2012, a. a. O.).

    Ihr drohen daher keine weiteren Nachteile (vgl. aber Beschluss vom 17. Mai 2011 - VerfGH 156/08 - Rn. 19; allgemein zur Aufhebung und Zurückweisung bei verfassungswidriger Nichtzulassung eines Rechtsmittels BVerfG, Beschluss vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11 -, juris Rn. 32).

  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 113/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Schadensersatz- und Rückabwicklungsansbegehren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 51/11
    Die fehlerhafte Nichtzulassung eines Rechtsmittels kann sowohl als Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz und Justizgewährung aus Art. 7 VvB in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip als auch der Garantie des gesetzlichen Richters gemäß Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB gerügt und geprüft werden (vgl. Beschlüsse vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 und VerfGH 114/11 - wie alle im Folgenden zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, jeweils Rn. 28; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11 -, juris Rn. 19 und vom 4. Februar 2009 - 1 BvR 3365/08 -, juris Rn. 8 ff.).

    Nach beiden Maßstäben liegt ein Verfassungsverstoß vor, wenn ein Gericht den Zugang zur Rechtsmittelinstanz versperrt, weil es die Verpflichtung zur Zulassung eines Rechtsmittels willkürlich außer Acht lässt (Beschlüsse vom 19. März 2013, a. a. O.).

  • LG Berlin, 14.01.2008 - 62 S 313/07

    Berliner Mietspiegel: Wohnwerterhöhende Ausstattungsmerkmale einer Wohnung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 51/11
    Auf den Hinweis des Amtsgerichts, dass es die Ansicht der Beteiligten zu 2 für zutreffend halte und anrege, die Klage zurückzunehmen, wies die Beschwerdeführerin auf Entscheidungen des Landgerichts (GE 2008, 266; zum Mietspiegel 2005) sowie der Amtsgerichte Mitte und Tiergarten (jeweils GE 2010, 208; zum Mietspiegel 2009) hin, wonach ein "modernes Bad" nicht zwingend ein wandhängendes WC erfordere und beantragte die Zulassung der Berufung.

    Zu dieser Frage lagen im Zeitpunkt der angegriffenen Entscheidung veröffentlichte abweichende Entscheidungen des Landgerichts (GE 2008, 266) sowie der Amtsgerichte Tiergarten und Mitte (jeweils GE 2011, 208) vor, auf die die Beschwerdeführerin zudem hingewiesen hatte.

  • BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09

    Wohnungsmieter muss die Möglichkeit haben, Schönheitsreparaturen in Eigenleistung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 51/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind jedenfalls die dem qualifizierten Teil des Mietspiegels unterfallenden Festlegungen wie revisible Rechtsnormen zu behandeln (so BGH, NJW 2011, 2284 ; vgl. auch zur revisionsrechtlichen Nachprüfbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen BGH, NJW 2010, 2877 ).
  • BGH, 20.04.2005 - VIII ZR 110/04

    Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 51/11
    Dazu dürften auch die hier betroffenen Sondermerkmale nach Ziff. 10.1 des Berliner Mietspiegels 2009 gehören (vgl. auch die Vorbemerkung in Ziff. 11 des Mietspiegels sowie BGH, Urteil vom 20. April 2005 - VIII ZR 110/04 -, juris Rn. 11 ff.).
  • BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 227/10

    Wohnraummiete: Revisionsrechtliche Nachprüfung der Auslegung eines Mietspiegels;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 51/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind jedenfalls die dem qualifizierten Teil des Mietspiegels unterfallenden Festlegungen wie revisible Rechtsnormen zu behandeln (so BGH, NJW 2011, 2284 ; vgl. auch zur revisionsrechtlichen Nachprüfbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen BGH, NJW 2010, 2877 ).
  • BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12

    Strafvollzug (Lockerungen; Ausführung zum Sterbebett des Vaters); effektiver

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 51/11
    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Rechtssuchenden "leer laufen" lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 2 BvR 612/12 -, juris Rn. 25 m. w. N.).
  • BGH, 10.12.2009 - V ZB 67/09

    Treffen einer Vertragsstrafenregelung zur Durchsetzung der den

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 51/11
    Auf den Hinweis des Amtsgerichts, dass es die Ansicht der Beteiligten zu 2 für zutreffend halte und anrege, die Klage zurückzunehmen, wies die Beschwerdeführerin auf Entscheidungen des Landgerichts (GE 2008, 266; zum Mietspiegel 2005) sowie der Amtsgerichte Mitte und Tiergarten (jeweils GE 2010, 208; zum Mietspiegel 2009) hin, wonach ein "modernes Bad" nicht zwingend ein wandhängendes WC erfordere und beantragte die Zulassung der Berufung.
  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvR 3365/08

    Keine Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes oder des Anspruchs auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 51/11
    Die fehlerhafte Nichtzulassung eines Rechtsmittels kann sowohl als Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz und Justizgewährung aus Art. 7 VvB in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip als auch der Garantie des gesetzlichen Richters gemäß Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB gerügt und geprüft werden (vgl. Beschlüsse vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 und VerfGH 114/11 - wie alle im Folgenden zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, jeweils Rn. 28; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11 -, juris Rn. 19 und vom 4. Februar 2009 - 1 BvR 3365/08 -, juris Rn. 8 ff.).
  • VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 156/08

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 51/11
    Ihr drohen daher keine weiteren Nachteile (vgl. aber Beschluss vom 17. Mai 2011 - VerfGH 156/08 - Rn. 19; allgemein zur Aufhebung und Zurückweisung bei verfassungswidriger Nichtzulassung eines Rechtsmittels BVerfG, Beschluss vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11 -, juris Rn. 32).
  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 114/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Schadensersatz- und Rückabwicklungsansbegehren

  • AG Berlin-Lichtenberg, 14.12.2006 - 4 C 205/06

    Mieterhöhungsverlangen nach dem Berliner Mietspiegel: Begriff der "gestalteten

  • VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 80/12

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz und Justizgewährung sowie

    Die fehlerhafte Nichtzulassung eines Rechtsmittels kann sowohl als Verletzung des - mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG - inhaltsgleichen - Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz und Justizgewährung aus Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB als auch der - mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG inhaltsgleichen - Garantie des gesetzlichen Richters gemäß Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB gerügt und geprüft werden (Beschluss vom 31. Mai 2013 - VerfGH 51/11 - Rn. 10 m. w. N.).

    Nach beiden Maßstäben liegt ein Verfassungsverstoß vor, wenn ein Gericht den Zugang zur Rechtsmittelinstanz versperrt, weil es in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise und damit objektiv willkürlich die Verpflichtung zur Zulassung eines Rechtsmittels außer Acht lässt (Beschluss vom 31. Mai 2013, a. a. O.) oder die Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe derart erschwert, dass die Möglichkeit, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, für den Rechtsmittelführer leerläuft (vgl. Beschluss vom 20. Juni 2012 - VerfGH 127/11, 127 A/11 - Rn. 14; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 7. November 2013 - 2 BvR 1895/11 -, juris Rn. 14 m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 13.12.2023 - VerfGH 25/21

    Teilweise unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde betr

    Die fehlerhafte Nichtzulassung eines Rechtsmittels kann sowohl als Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz und Justizgewährung aus Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB als auch der Garantie des gesetzlichen Richters gemäß Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB gerügt und geprüft werden (Beschlüsse vom 14. Mai 2014 - VerfGH 80/12 - Rn. 11 und vom 31. Mai 2013 - VerfGH 51/11 - Rn. 10 m. w. N.).

    Nach beiden Maßstäben liegt ein Verfassungsverstoß vor, wenn ein Gericht den Zugang zur Rechtsmittelinstanz versperrt, weil es in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise die Verpflichtung zur Zulassung eines Rechtsmittels außer Acht lässt (Beschlüsse vom 14. Mai 2014 und vom 31. Mai 2013, a. a. O.) oder die Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe derart erschwert, dass die Möglichkeit, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, für den Rechtsmittelführer leerläuft (vgl. Beschluss vom 20. Juni 2012 - VerfGH 127/11, 127 A/11 - Rn. 14; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 7. November 2013 - 2 BvR 1895/11 -, juris Rn. 14 m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 31.05.2017 - VerfGH 174/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidung - keine

    Nach beiden Maßstäben liegt ein Verfassungsverstoß vor, wenn ein Gericht den Zugang zur Rechtsmittelinstanz versperrt, weil es die Verpflichtung zur Zulassung eines Rechtsmittels willkürlich außer Acht lässt (vgl. Beschlüsse vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11, 114/11 - Rn. 28, und vom 31. Mai 2013 - VerfGH 51/11 - Rn. 11; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 2 BvR 612/12 -, juris Rn. 25 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 30.10.2019 - VerfGH 82/17

    Über Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten bei geringem Sachschaden

    Unterlässt das Fachgericht eine nachvollziehbare Begründung seiner Nichtzulassungsentscheidung, kommt eine Aufhebung durch die Verfassungsgerichte bereits dann in Betracht, wenn die Zulassung des Rechtsmittels nahegelegen hätte (Beschlüsse vom 31. Mai 2013 - VerfGH 51/11 - Rn. 11, und vom 14. Mai 2014 - VerfGH 80/12 -, Rn. 11; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2014 - 1 BvR 2534/10 -, juris Rn. 20 m. w.N.).
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